Wohnschutzkommission
Die Wohnschutzkommission beurteilt Bewilligungsgesuche nach den entsprechenden Bestimmungen des Wohnraumfördergesetzes.
Sie setzt sich paritätisch zusammen und besteht aktuell aus neun vom Regierungsrat gewählten Mitgliedern.
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Die Wohnschutzkommission beurteilt Bewilligungsgesuche nach den entsprechenden Bestimmungen des Wohnraumfördergesetzes.
Sie setzt sich paritätisch zusammen und besteht aktuell aus neun vom Regierungsrat gewählten Mitgliedern.