Formulare & Merkblätter

Hinweis zum umfassenden Bewilligungsverfahren

Ein Gesuch ist unter anderem dann im umfassenden Bewilligungsverfahren einzureichen, wenn ein unbewohnter Zustand vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Eigentümerschaft im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Kündigungen ausgesprochen hat oder aussprechen wird.

Ein Leerstand nach Kündigung durch die Mieterschaft gilt als bewohnter Zustand. In diesem Fall ist eine Gesuchseingabe im vereinfachten Bewilligungsverfahren möglich.