Verfahren

Aktuell herrscht im Kanton Basel-Stadt Wohnungsnot im Sinne von § 4 Abs. 4 WRFG. Um den Erhalt von bezahlbarem Mietwohnraum zu schützen, führt die Wohnschutzkommission (WSK) die folgenden Verfahren durch:

Festlegung der maximalen Netto-Mietzinse
► bei Abbruch und Ersatzneubau

Bewilligungsverfahren
► bei Sanierung, Renovation und Umbau
► bei Umwandlung in Stockwerkeigentum

Mietzinskontrolle
► bei Abbruch, Sanierung, Renovation und Umbau

Checkliste Verfahrenswahl

Welches Verfahren vor der WSK kommt für mein Vorhaben zur Anwendung?

Abbruch und Ersatzneubau

Das Verfahren zur Festlegung der maximalen Netto-Mietzinse bei Abbruch und Ersatzneubau.

Sanierung, Renovation und Umbau

Einfaches Prüfungsvefahren,

vereinfachtes Bewilligungsverfahren,

umfassendes Bewilligungsverfahren.

Mietzinskontrolle

Der Ablauf des Mietzinskontrollverfahrens.

Begründung von Stockwerkeigentum

Das Bewilligungsverfahren bei der Begründung von Stockwerkeigentum

Mitwirkungspflicht

Die verfahrensrechtliche Mitwirkungsplicht der Grundeigentümerschaft.

Gebühren

Die von der WSK erhobenen Gebühren.

Rechtsmittel

Wer kann welche Rechtsmittel gegen Entscheide der WSK ergreifen?