Über uns

Die Staatliche Stelle für Wohnraumschutz ist Teil der Behörde Mietrecht und Wohnraumschutz und wird administrativ und juristisch durch deren Mitarbeitende unterstützt.

Die Wohnschutzkommission ist Teil der Staatlichen Stelle für Wohnraumschutz und beurteilt Bewilligungsgesuche. Sie untersteht administrativ und disziplinarisch der Aufsicht des Präsidialdepartements. In ihrer Tätigkeit ist sie unabhängig (§ 3a WRFG).