Bundesgerichtsentscheid zum Rückkehrrecht

Das Bundesgericht hebt mit Urteil vom 19. Dezember 2022 (1C_759/2021) § 8a Abs. 3 lit. a WRFG auf.  Diese Bestimmung sah vor, dass in gewissen Verfahren eine Bewilligung betreffend Sanierung, Renovation und Umbau einer Liegenschaft nur erteilt werden konnte, wenn dem bisherigen Mieter ein Rückkehrrecht zugesichert wurde. Das Bundesgericht erachtet diese Voraussetzung als bundesrechtswidrig.

Gegen das Urteil gibt es kein Rechtsmittel. Es ist ab sofort gültig. Vermieter müssen also inskünftig bei Sanierungen den Mietern kein Rückkehrrecht zusichern.

 

Link zum Bundesgerichtsurteil vom 19. Dezember 2022

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