Wohnraumschutz

Zweck der gesetzlichen Bestimmungen zum Wohnraumschutz ist der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in Zeiten von Wohnungsnot. Hierfür werden maximale Netto-Mietzinse bei Abbruch und Ersatzneubau sowie maximale Mietzinsaufschläge bei Sanierung, Renovation und Umbau festlegt. Zusätzlich ist die Begründung von Stockwerkeigentum bei bereits gebauten Liegenschaften bewilligungspflichtig.

Zuständig für die Beurteilung von Bewilligungsgesuchen ist die Wohnschutzkommission (WSK), die an die Staatliche Stelle für Wohnraumschutz angegliedert ist.

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